Örtliche Gefahrenabwehr (ÖGA)
Beschrieben werden mit diesen Begriffen Gerätschaften und Teileinheiten, welche nicht vom THW aufgestellt sind, sondern regionale Aufgabenstellungen bearbeiten. Diese enthalten Gerät, welches die Einbindung in die jeweilige örtlichen Gefahrenabwehr des THW verbessert, unterstützt und manchmal auch erst möglich macht.
Die örtliche Gefahrenabwehr (ÖGA) obliegt in Deutschland den Ländern und damit den nach Landesrecht zuständigen Behörden. Als Ergänzung zu der von der Bundesanstalt THW beschafften Ausstattung und Einheiten dienen die Fahrzeuge und Geräte der Örtlichen Gefahrenabwehr. Aus örtlichen Erfordernissen können Aufgaben erwachsen, die durch die vom THW gestellten Einheiten nicht abgedeckt sind. Hierzu kann durch die Beschaffung weiterer Geräte und Fahrzeuge eine bessere Vernetzung des THW mit der örtlichen Gefahrenabwehr und / oder dem Katastrophenschutz auf Länderebene erwachsen. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, Ausstattung zusätzlich zu den StAN-Festlegungen bei einem Ortsverband, einer Einheit oder Teileinheit zu stationieren.
Mit der Verfügung zum Komponentenmodell 2003 wurde im THW der Begriff der ÖGA-Ausstattung, der ÖGA-Einheiten und der ÖGA-StAN eingeführt.
ÖGA darf niemals als Konkurrenz zu bestehenden StAN-Einheiten aufgebaut werden. Grundsätzlich ist es nicht zulässig, Bundesmittel für Aufgaben zu verwenden, für welche die Länder zuständig sind. Daher darf die örtliche Gefahrenabwehr nicht aus Bundesmitteln finanziert werden. Eine Ausnahme ist die zweckgebundene Verwendung von Einnahmen.